5. September 2013

Urteil: Google muss Suchergebnis nicht entfernen

Der Blogeintrag über ihn gefiel einem Geschichtsprofessor aus Düsseldorf nicht - also verklagte er Google.

Er wollte erreichen, dass der Eintrag mit den aus seiner Sicht falschen und beleidigenden Behauptungen nicht mehr in den Suchergebnissen auftaucht. Mit der Klage ist er aber jetzt vor dem Landgericht Mönchengladbach gescheitert. Das Gericht entschied, dass er keinen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hat. Dazu hätte er sich direkt an den Verfasser des Blogs wenden müssen und nicht an Google. In der Begründung des Urteils heißt es, das Unternehmen habe schließlich den Text weder verfasst, noch sei der Konzern Betreiber der Internetseite. Außerdem wäre der Text auch über andere Suchmaschinen zu finden.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)