10. September 2013

Hintergrund: Kann der Internationale Strafgerichtshof amtierende Staatschefs zum Erscheinen zwingen?

Das gab es am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag noch nie. Zum ersten Mal muss sich der Vizepräsident eines Landes verantworten, der noch im Amt ist.

Es geht um William Ruto aus Kenia, der sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten muss. Präsident Uhuru Kenyatta soll im November der Prozess gemacht werden. Wir fragen uns: Wie ist es eigentlich möglich, Staats- und Regierungschefs vor das Gericht zu zitieren? Der Internationale Strafgerichtshof selbst kann das nicht erzwingen - aber andere Länder können Druck ausüben. Das geht zum Beispiel über Wirtschaftssanktionen. Beim Präsidenten des Sudan, Omar al-Baschir, hat das bisher nicht funktioniert. Es gibt zwar einen Haftbefehl vom Gericht - Baschir regiert aber weiter.

Sowieso ist der Internationale Strafgerichtshof nur in bestimmten Fällen zuständig. Und zwar für schwerste Verbrechen, die nicht in einer Nation selbst verfolgt werden können. Das gilt auch nur für diejenigen 122 Staaten, die das Gericht anerkennen, also zum Beispiel nicht für die USA, Russland, China und Israel. Kenia hat eigentlich unterschrieben - will aber jetzt wieder austreten. Nur wird der Austritt erst ein Jahr nach dem Beschluss wirksam - das heißt, das aktuelle Verfahren geht weiter.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)