19. September 2013

Like-Button bei Facebook ist durch Verfassung geschützt - sagt ein US-Gericht

Auf "Gefällt mir" klicken ist durch die US-Verfassung geschützt.

Und zwar durch den Artikel zum Schutz der Meinungsfreiheit. Das hat ein Berufungsgericht im Bundesstaat Virginia entschieden. Damit kippte es eine vorherige Gerichtsentscheidung. Die hatte besagt, eine Facebook-Seite nur zu "liken" sei noch keine wirkliche Meinungsäußerung und verdiene also auch keinen besonderen Schutz.

In dem Fall ging es um einen früheren Polizisten. Der gab an, sein Chef habe ihn gefeuert, weil er bei Facebook einen Kandidaten für die Wahl des Sheriffs unterstützt hatte. Blöd: Sein Chef hatte auch kandidiert - der Polizist hatte aber dessen Konkurrenten "geliked". In der Begründung des Berufungsgerichts heißt es, der Klick bei "Gefällt mir" für einen Kandidaten sei das heutige Äquivalent dazu, ein Schild im Vorgarten aufzustellen. So zeigen viele US-Bürger bei Wahlen ihre Unterstützung.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)