19. September 2013
In unserer Rubrik "Glasklar" geht es heute - passend zum Tagesthema - ums Mehrheitsprinzip.
Darunter versteht man, dass sich in demokratischen Abstimmungen oder Wahlen die Mehrheit mit ihrem Willen durchsetzt und dieser Wille für alle verbindlich wird. In diesem Sinne ist das Mehrheitsprinzip auch ein Rechtsgrundsatz, nach dem die Minderheit sich einer Mehrheit unterzuordnen hat.
Aber Mehrheit ist nicht gleich Mehrheit. Relativ nennt man sie dann, wenn einer mehr Stimmen bekommt als jeder andere. Für die einfache Mehrheit braucht es mehr als die Hälfte aller abgegebenen, gültigen Stimmen. Für eine absolute Mehrheit kann allerdings auch eine Rolle spielen, wer vielleicht gar nicht anwesend war. Das heißt, hier braucht man mehr als 50 Prozent aller möglichen Stimmen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)