20. September 2013
Im Tagesthema beschäftigen wir uns mit Menschen, die in Deutschland leben, aber hier nicht wählen dürfen. In Preußen betraf das bis 1918 viele Menschen. In unserer Rubrik "Glasklar" klären wir, was deren "Dreiklassenwahlrecht" war.
Dabei handelt es sich um ein indirektes Wahlrecht, nach dem in Preußen von 1849 bis 1918 gewählt wurde. Die Bevölkerung wählte zunächst die Wahlmänner und diese dann die Abgeordneten. Alle Wahlberechtigten wurden, je nachdem wie viele Steuern sie zahlten, in drei Klassen aufgeteilt. Jeder Klasse war die gleiche Anzahl an Wahlmännern und Abgeordneten zugeordnet. Also stellte die kleine Schicht der reichen Großgrundbesitzer und Unternehmer, das waren gut vier Prozent der Bevölkerung, genauso viele Abgeordnete wie die ärmste Schicht - und das waren immerhin gut 82 Prozent der Bevölkerung.
Das Dreiklassenwahlrecht sicherte bis 1918 also die Vorherrschaft der konservativen Großgrundbesitzer und des wohlhabenden Bürgertums.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)