24. September 2013
Wir schauen zurück in die Geschichte. Heute vor genau zehn Jahren, am 24. September 2003, verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil im sogenannten "Kopftuchstreit".
Geklagt hatte eine muslimische Lehrerin, die in Baden-Württemberg verbeamtet werden wollte. Das wurde zuvor in dem Bundesland abgelehnt, weil sie im Unterricht ein Kopftuch trug und das auch weiterhin tun wollte. Der Fall landete am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht, und das kam zu dem Ergebnis: Jedes Bundesland muss ein Gesetz zum Kopftuch im Unterricht machen. Erst dann kann es Lehrerinnen verboten werden, eins zu tragen.
Das schärfste Gesetz gibt es mittlerweile in Hessen: Dort können alle Beamtinnen gezwungen werden, ihr Kopftuch abzulegen. Für Lehrerinnen kann ein Verbot in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen gelten. Es muss aber immer in Einzelfall entschieden werden, ob das Kopftuch den geltenen Gesetzen widerspricht.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)