24. September 2013
Immer Ärger mit den Lotto-Zahlen: Seit knapp drei Monaten werden die nicht mehr im Fernsehen, sondern im Internet gezogen.
Jetzt gibt es Streit darüber, ob das rechtmäßig ist. Die 14 Landesmedienanstalten meinen: Für die Übertragung ist eine Rundfunklizenz notwendig. Der Direktor der NRW-Landesanstalt sagte jetzt, diese Lizenz könne die federführende Toto-Lotto Gesellschaft Niedersachen allerdings nicht erhalten. Der Grund: Hauptgesellschafter sei mit der Norddeutschen Landesbank eine staatliche Einrichtung. Und diesen sei der Rundfunkbetrieb laut Medienrecht untersagt. Als mögliche Lösung schlagen die Landesmedienanstalten die Ziehung der Lottozahlen auf Internetseiten eines Rundfunklizenzinhabers vor - etwa der ARD.
Ende Juni wurde die Ziehung der Lottozahlen nach 50 Jahren zum letzten Mal im Fernsehen gezeigt.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)