2. Oktober 2013
Der Rechtswissenschaftler Hanno Kube hält den neuen Rundfunkbeitrag, der seit diesem Jahr gilt, für verfassungsrechtlich unproblematisch.
Derzeit wird an einigen Gerichten gegen die Haushaltsabgabe geklagt, zum Beispiel vorm Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Entsprechend haben die unterschiedlichen Seiten Gutachten in Auftrag gegeben. Hanno Kube von der Gutenberg Universität Mainz hat sich das neue Konstrukt im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Programme angeschaut und sein Gutachten nun veröffentlicht. Generell hält er den neuen Beitrag für verfassungskonform, schlägt aber auch Verbesserungen vor.
So sollten die Programme etwa über eine Abgaben-Befreiung für Menschen nachdenken, die nicht in der Lage sind, Fernsehen zu schauen oder Radio zu hören, weil sie zum Beispiel demenzkrank sind. Dagegen sollten seiner Meinung nach sozial Schwache vom Beitrag nicht ausgenommen werden. Stattdessen sollen die Beiträge in den Katalog für Sozialleistungen aufgenommen und damit vom Amt bezahlt werden.
Das Gutachten zum Nachlesen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)