15. Oktober 2013

Wer Privatinsolvenz angemeldet hat, darf nichts sparen

Wer völlig überschuldet ist, hat oft nur einen Ausweg:

Privatinsolvenz anmelden. Wenn das Verfahren eröffnet wird, darf man sechs Jahre lang nur 930 Euro seines monatlichen Einkommens behalten, der Rest geht an die Gläubiger. Und selbst wenn man von weniger als den 930 Euro leben kann, darf man nichts sparen. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden.

Ein Mann aus dem Raum Karlsruhe hatte Verbraucherinsolvenz angemeldet und trotzdem innerhalb von drei Jahren 2.000 Euro beiseitegelegt - dieses Geld ging jetzt an die Gläubiger des Mannes. Denn das Gericht war der Meinung, dass der Mann das Geld höchstens einen Monat lang hätte sparen dürfen. Danach stehe es den Gläubigern zu.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)