24. Oktober 2013
Seit sechs Jahren klagt ein bayerischer Hobbyimker für besseren Schutz vor Gen-Mais - heute soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig endgültig entscheiden.
Vor zehn Jahren hatte der Freistaat auf einem staatlichen Versuchsfeld in der Nachbarschaft des Imkers den Gen-Mais MON 810 der Firma Monsanto angebaut. Das Gemüse wurde genetisch so verändert, dass es resistenter gegen Schädlinge ist. Welche Langzeitauswirkungen diese Veränderungen auf die Konsumenten haben, ist nicht klar. Der Anbau der Maissorte ist zwar in der EU erlaubt, einzelne Länder haben die Aussaat aber verboten, darunter auch Deutschland. Die Verbraucher sind bislang also geschützt - die Bienen machen aber auf der Pollensuche keinen Unterschied. Das hatte zur Folge, dass der Hobbyimker in seinem Honig die Pollen des Genmaises nachweisen konnte. Und der darf dann nicht verkauft werden.
Zwar gibt es für Landwirte Vorschriften für den Anbau solcher Gemüse-Sorten, etwa einen Mindestabstand zu Nachbarfeldern. Für die Imker gibt es bislang aber keinen Schutz.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)