30. Oktober 2013
Die Deutsche Telekom darf ihre Flatrates nicht drosseln.
Das Landgericht Köln hat eine Klausel in den Verträgen für ungültig erklärt. Durch diese sollten Kunden ab einem bestimmten Datenverbrauch nur noch langsam ins Netz kommen. Mit ihren Plänen hatte die Telekom im Sommer für Aufreguung gesorgt - auch weil ihre eigenen Angebote, wie etwa Fernsehen, nicht unter das Datenlimit fallen sollen.
Gegen die Vertragsklauseln war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor Gericht gezogen. Die Richter haben jetzt entscheiden: Wenn ein Kunde eine Flatrate buche, dann verbinde er damit einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)