1. November 2013

Babys ohne Geschlecht: Seit heute dürfen Eltern die Angabe offen lassen

Bisher galt: Ein Baby musste entweder ein Junge sein, oder eben ein Mädchen.

Innerhalb einer Woche mussten Eltern das Geschlecht zusammen mit dem Namen des Neugeborenen amtlich eintragen lassen. Seit heute ist das anders, zumindest wenn das Geschlecht eines Kindes nach der Geburt noch nicht hundertprozentig zu bestimmen ist.

Das neue Gesetz gibt Eltern dann die Möglichkeit, die Angabe zum Geschlecht offen zu lassen. So soll auch verhindert werden, dass Eltern ihr Kind zu früh operieren lassen, nur damit die Entscheidung für ein Geschlecht nach der Geburt dann zum Körper passt.

Allerdings gibt es bei der neuen Regelung noch viele offene Fragen, z.B. was wird später in einen Reisepass eingetragen? Dort gibt es nur die Unterscheidung männlich oder weiblich. Oder die Frage: Was heißt es für einen Menschen ohne Geschlecht, wenn er, im juristischen Sinne, eine gleichgeschlechtliche Ehe eingeht? Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger hatte darum schon beim Beschluss des Gesetzes gefordert, dass es für zwischengeschlechtliche Menschen eine umfassende Lösung geben muss.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)