4. November 2013

Gericht bestätigt Kontaktverbot nach Drohungen auf Facebook

Drohungen und Beschimpfungen über soziale Netzwerke wie Facebook sind keine Lappalie.

Das Oberlandesgericht Hamm hat dazu ein Urteil gefällt. Es besagt, dass Drohungen über Facebook ein Kontaktverbot rechtfertigen können.

Im konkreten Fall ging es um eine Frau aus Bayern, die eine Bekannte und deren Sohn aus Gladbeck über Facebook beschimpft hatte. Die Frau hatte geschrieben, dass sie den beiden auflauern und sie kaltmachen wolle. Das Oberlandesgericht Hamm entschied jetzt, dass sie rechtswidrig gehandelt hat und bestätigte damit ein Urteil aus der Vorinstanz. In dem früheren Verfahren war der Frau verboten worden, der Bekannten und ihrem Sohn näher als 100 Meter zu kommen und mit ihnen per Facebook und Email Kontakt aufzunehmen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)