12. November 2013

Urteil: Kindererziehung gilt nicht als Ausbildung

Kindererziehung kann Schwerstarbeit sein.

Aber als wirkliche Arbeit im Sinne einer Ausbildung wird sie trotzdem nicht anerkannt. Das hat jetzt ein Tischler vor Gericht erfahren. Der Mann wollte Erziehungswissenschaften studieren, obwohl er kein Abitur hat. Bei seiner Bewerbung an der Uni Trier hatte er versucht, sich seine Elternzeit als Ausbildung anerkennen zu lassen und so eine Hochschulberechtigung zu bekommen. Er hatte sich zwei Jahre lang Vollzeit um seine beiden Kinder gekümmert und meinte, dabei die nötigen Erfahrungen fürs Studium gesammelt zu haben.

Das Verwaltungsgericht in Trier machte ihm aber einen Strich durch die Rechnung. Ein Anspruch auf ein Studium bestehe nur, wenn die Ausbildung inhaltlich damit zusammenhänge. Die Elternzeit des Tischlers spielte in diesem Fall also keine Rolle.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)