25. November 2013

Zypries über Verjährungsfristen bei gestohlenen Kunstwerken

Hunderte geraubte Kunstwerke könnten sich unter den rund 1.400 Objekten befinden, die in einer Münchner Wohnung gefunden worden waren.

Ob die eigentlichen Besitzer oder deren Erben ihre Kunst zurück erhalten, ist aber fraglich. Denn in Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Das sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Deutschlandradio Kultur. Obwohl immer wieder im Bundestag darüber diskutiert wurde, diese Frist aufzuheben - geschehen sei das bisher nicht. Zypries erklärte, viele Abgeordnete und Juristen würden in der Verjährungsfrist Rechtssicherheit finden. Zum einen sei klar, wem ein Bild nach 30 Jahren gehöre. Zum anderen werde argumentiert, dass man nach so langer Zeit den eigentlichen Eigentümer nicht mehr feststellen könne.

Die Bilder des Kunsthändlersohns Cornelius Gurlitt waren schon im Februar 2012 beschlagnahmt worden. Das wurde aber erst vor Kurzem bekannt gegeben.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)