26. November 2013
Vorsorge ist besser als Nachsicht.
So ähnlich kann man das Gerichtsurteil zusammenfassen, das zugunsten von Flugreisenden ausgefallen ist. Das Brandenburgische Oberlandesgericht entschied, dass Fluggäste Anspruch auf Entschädigung haben, wenn im Winter Flüge wegen fehlender Enteisungsmittels ausfallen. Demnach müssen die Flugbetreiber dafür sorgen, dass genügend davon da ist - denn der Winter ist vorhersehbar und planbar.
In dem aktuellen Fall war der Flug des Klägers von Berlin nach Rom wegen Mangel an Enteisungsmittel annulliert worden. Jetzt muss die Linie den Betroffenen mit 250 Euro entschädigen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)