28. November 2013
Am Bundesgerichtshof in Karlsruhe geht es heute um E-Learning - genauer gesagt um die Lernmaterialien, die die Studenten dabei nutzen.
Ein wissenschaftlicher Fachverlag hat die Fernuni Hagen verklagt, weil die ihren Studenten mehrere Kapitel des Buchs "Meilensteine der Psychologie" als PDF bereitgestellt hat. Wie die "Frankfurter Rundschau" berichtet, war auch der Inhalt, der für Prüfungen relevant ist, dabei und deshalb, so der Verlag, mussten die Studenten sich das Buch nicht mehr kaufen und ihm entgingen so Einnahmen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Streit schon entschieden, dass die Uni den Studenten nur drei Seiten geben darf. Doch das wollte die Uni nicht akzeptieren und so kommt das Thema heute vor den BGH.
Im Urheberrecht ist festgelegt, dass Hochschulen "kleine Teile" veröffentlichen dürfen. Unklar ist aber, wie viel ein kleiner Teil ist. Der Bundesgerichtshof soll jetzt für Rechtssicherheit sorgen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)