28. November 2013
Übersetzer für Bücher bekommen ihr Honorar in der Regel von einem Verlag.
Wie viel sie bekommen, das ist Verhandlungssache. Nur sind freiberufliche Übersetzer bei diesen Verhandlungen gegenüber den Verlagen immer in der schwächeren Position. Deswegen gibt es ein Gesetz, das sagt: Die Übersetzer dürfen vor Gericht ziehen, falls sie ihre Honorare für zu niedrig halten.
Und dieses Recht haben die freien Übersetzer auch weiterhin. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Berufsfreiheit der Verleger dadurch nicht zu stark eingeschränkt wird. Die Richter lehnten die Klagen von zwei Verlagen ab. Die wollten erreichen, dass sie zwei Übersetzern nicht nachträglich mehr für ihre Arbeit zahlen müssen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)