29. November 2013

Ayurveda-Praktium in Sri Lanka wird nicht als Fortbildung bezahlt

Jobcenter unterstützen bei der Fortbildung.

Doch was sich eine Berliner Yogalehrerin als Fortbildung anerkennen lassen wollte, das ging den Behörden zu weit. Die Frau verdiente mit dem Yoga-Unterricht nicht genug und bekam deshalb auch Hartz IV. Um sich fortzubilden, flog sie nach Sri Lanka für ein siebenwöchiges Ayurveda-Praktikum. Danach versuchte sie, sich die Reisekosten als Betriebsausgabe erstatten zu lassen. Das Berliner Sozialgericht hat jetzt geurteilt: Das geht nicht, die Frau muss ihre Betriebsausgaben auf das Notwendige beschränken. Das Praktikum in einem Ayurveda-Ressort falle nicht darunter, selbst wenn es der Fortbildung diene.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)