29. November 2013
Jobcenter unterstützen bei der Fortbildung.
Doch was sich eine Berliner Yogalehrerin als Fortbildung anerkennen lassen wollte, das ging den Behörden zu weit. Die Frau verdiente mit dem Yoga-Unterricht nicht genug und bekam deshalb auch Hartz IV. Um sich fortzubilden, flog sie nach Sri Lanka für ein siebenwöchiges Ayurveda-Praktikum. Danach versuchte sie, sich die Reisekosten als Betriebsausgabe erstatten zu lassen. Das Berliner Sozialgericht hat jetzt geurteilt: Das geht nicht, die Frau muss ihre Betriebsausgaben auf das Notwendige beschränken. Das Praktikum in einem Ayurveda-Ressort falle nicht darunter, selbst wenn es der Fortbildung diene.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)