29. November 2013

Urteil: Unis dürfen zwölf Prozent von elektronischen Büchern kostenfrei verwenden

Unis dürfen den Studenten weiter E-Books bereitstellen, aber nicht im Ganzen, sondern höchstens zwölf Prozent eines Buchs.

Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Im Urheberrecht ist festgelegt, dass Universitäten einen "kleinen Teil eines Werkes" veröffentlichen dürfen, bisher war aber unklar, wie viel das genau ist. Die Fernuni Hagen muss jetzt dem Alfred Kröner Verlag eine Entschädigung zahlen: Der Verlag hatte geklagt, weil die Uni fast ein Fünftel aus einem Psychologie-Buch als PDF an die Studenten weitergegeben hatte. Darin waren auch die prüfungsrelevanten Inhalte enthalten, so dass die Studenten sich das Buch nicht mehr kaufen mussten. Der Verlag hatte argumentiert, ihm seien dadurch Einnahmen entgangen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)