6. Dezember 2013
Gleiches Geld für gleiche Arbeit - das versuchte eine Hauptschullehrerin einzuklagen und ist gescheitert.
Sie wurde an einer Realschule in Rheinland-Pfalz eingesetzt und verdiente weniger als ihre Kollegen mit einem Examen für die Realschule.
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied, dass die unterschiedliche Besoldung durch die unterschiedliche Ausbildung gerechtfertigt ist. Immerhin ein kleiner Trost: Betroffenen wie der Hauptschullehrerin an der Realschule müssen dem Urteil nach schnellstmöglich eine Prüfung angeboten werden, um in eine höhere Laufbahn einzusteigen und damit mehr Geld zu bekommen.
(AZ: 2A 10574/13.OVG)
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)