20. Dezember 2013

Transplantationsstreit: Flüchtling bekommt 5.000 Euro nach verweigertem Wartelistenplatz

Sprachkenntnisse als Bedingung für eine medizinische Behandlung?

Der Fall eines irakischen Patienten hat für Aufregung gesorgt. Weil er kaum Deutsch kann, wollte ihn eine Klinik nicht auf die Warteliste für ein Spenderherz setzen. Heute landete das Ganze vor Gericht und endete mit einem Vergleich.

Das Krankenhaus in Bad Oeynhausen zahlt dem 62-jährigen Flüchtling 5.000 Euro. Im Gegenzug verzichtet der Patient auf seine Schmerzensgeldforderung. Die Klinik hatte den Patienten mit der Begründung abgelehnt, dass er nicht gut genug Deutsch könne, um die komplexen Anweisungen der Ärzte nach der OP zu verstehen. Das sei aber wichtig, um Nebenwirkungen zu vermeiden. Die Klinik hatte sich auf die Richtlinien der Bundesärztekammer bezogen. Die will die Regeln jetzt überarbeiten.

Deren Auslegung ist bisher offenbar Interpretationssache. Denn: Die Uni-Klinik Münster hat den Flüchtling inzwischen auf die Warteliste für eine Herztransplantation gesetzt und stellt einen Dolmetscher.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)