20. Dezember 2013
Wenn sich ein Unternehmen eine besondere Verpackung für sein Produkt ausdenkt, darf die Konkurrenz sie nicht einfach kopieren.
Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass die charakteristische Form der Capri-Sonne-Trinkbeutel schützenswert ist. Ein Konkurrent hatte im europäischen Ausland eigene Fruchtsäfte in dem Verpackungsbehälter angeboten. Dem hat das Gericht jetzt einen Riegel vorgeschoben. Begründung: Verwechslungsgefahr.
Capri-Sonne wird in sogenannte Standbodenbeutel abgefüllt. Ursprünglich stammt das Getränk aus Deutschland und ist inzwischen in über 100 Ländern auf dem Markt. Weltweit wurden nach Angaben des Herstellers im vergangenen Jahr mehr als sieben Milliarden Trinkpäckchen verkauft.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)