3. Januar 2014

Wer für den Arbeitgeber Werbung macht, muss für Fehler haften

Auch gut gemeinte Werbung ist nicht immer erlaubt.

Auf diese Formel lässt sich der Fall eines Facebook-Nutzers bringen, der auf seinem privaten Account für Produkte seines Arbeitsgebers geworben hat. "Heise online" schreibt, dass der Nutzer nach einem Urteil des Landgerichts Freiburg wegen Wettbewerbsverzerrung haften muss. Den Richtern zufolge ist es nicht entscheidend, ob der Arbeitgeber von der Aktion weiß, sondern, ob ihm die Werbung zugute kommt.

In diesem Fall machte ein Autoverkäufer Werbung für die Fahrzeuge seines Arbeitgebers. Er vergaß allerdings sowohl erforderliche Angaben zu den Autos zu machen als auch ein Impressum.

Das Urteil zum Nachlesen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)