7. Januar 2014

Video-Streaming: Bundesregierung sieht keine Urheberrechtsverletzung

Rechtlich bindend ist es nicht, aber vielleicht beruhigt es manchen Internetnutzer.

Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass es keine Urheberrechtsverletzung ist, wenn man im Internet einen Video-Stream ansieht. "Spiegel Online" zitiert aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Darin heißt es, das reine Betrachten eines Videostreams ohne Herunterladen sei urheberrechtlich unbedenklich, weil der Nutzer von Video-Streams anders als bei Downloads keine dauerhafte Kopie anlege. Letztlich - so das Ministerium - könne die Streitfrage aber nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden. Im Dezember hatten tausende Nutzer des Streaming-Dienstes "Redtube" wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen Abmahnungen bekommen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)