10. Januar 2014

Wallonie stoppt "ewiges" Nutzungsrecht von Gräbern

Wer auf dem Friedhof die letzte Ruhe sucht, der wird nach ein paar Jahren enttäuscht.

Die Mindest-Ruhefristen für Gräber sind in den vergangenen Jahren verkürzt worden, in den meisten Bundesländern liegen sie momentan bei 15 bis 20 Jahren, danach kann das Grab neu zugeteilt werden.

In halb Belgien sollen jetzt alte, bisher noch geltende "ewige" Nutzungsrechte jetzt aufgehoben werden. In der Wallonie, dem südlichen Teil Belgiens, gilt diese unbegrenzte Nutzung noch für Gräber, die vor 1971 belegt wurden. Weil viele Grabstätten nicht mehr gepflegt werden und wegen Platzmangels soll damit bald Schluss sein:

Der Internetpressedienst catho.be schreibt, dass die neue Verordnung für 3.500 wallonische Friedhöfe gilt.

In Deutschland wird die Mindestruhefrist unter anderem daran gemessen, wie lange eine Leiche braucht, um zu verwesen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind die Zeiten unterschiedlich.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)