15. Januar 2014
Sangría gibt es in Zukunft nur noch aus Spanien oder Portugal.
Das legt eine EU-Regelung fest, die das Europarlament jetzt verabschiedet hat. Hersteller aus anderen Ländern dürfen ihre Bowle dann nur noch als "aromatisiertes Wein-Mischgetränk" verkaufen. Die Bezeichnung "Sangría" darf nur noch als zusätzliche Erklärung aufgedruckt werden. Für die Regelung gibt es aber eine Übergangszeit von einem Jahr. Sangría wird üblicherweise aus Rotwein, Früchten und Saft gemischt, wahlweise auch mit hochprozentigerem Alkohol.
Geschützte Lebensmittelbezeichnungen gelten übrigens auch für viele Produkte aus Deutschland. Oft sind sie auch mit ihren Herkunftsorten verknüpft, etwa die Aachener Printen, der Schwarzwälder Schinken oder die Spreewaldgurken.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)