16. Januar 2014
In den USA darf man seinen Sohn auch Batman nennen - wenn es den Eltern nichts ausmacht, dass ihr Kind sie später hasst.
In Deutschland prüfen dagegen die Standesbeamten, ob ein Name das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt, also ob er anstößig ist, lächerlich oder unpassend. In letzter Zeit nehmen es die Berliner Beamten damit aber offenbar nicht so genau - das berichtet die Deutsche Presse-Agentur und beruft sich auf eine eigene Umfrage bei den Standesämtern. Dabei kamen unter anderem die Namen Peng, Joke, Sunshine und Amazon zum Vorschein. Die wurden nicht abgelehnt, sondern gingen durch.
Peng bezeichnet demnach auf Chinesisch einen großen Riesenvogel, Joke spricht sich vermutlich Jo-ke und kommt aus dem Altfriesischen. Mehrere Sprecher von Standesämtern sagten der dpa, heutzutage gebe es kaum noch Einwände gegen Namensvorschläge. Alles werde eingetragen, so lange es kulturell oder familiär begründbar bleibe.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)