22. Januar 2014

Tippfehler-Domains verletzen laut BGH nicht die Namensrechte

Wer manchmal ein bisschen tippfaul ist, hat das wahrscheinlich schon erlebt: Ein falscher Buchstabe bei der Webadresse und schon landet man auf einer ominösen Werbeseite.

Der Bundesgerichtshof hat zu solchen "Tippfehler-Domains" ein Urteil gefällt. Erst einmal entschieden die Richter, dass ein solcher Internetauftritt nicht die Namensrechte der Originalseite verletzt. Geklagt hatte der Betreiber der Seite wetteronline.de gegen den Besitzer einer Variante ohne e, also wetteronlin.de. Auf dieser war Werbung geschaltet.

Der Bundesgerichtshof merkte allerdings auch an, dass zwar die Namensrechte nicht verletzt werden, der Beklagte aber sehr wohl die Geschäfte der Original-Seite behindert hat. Darüber muss das Oberlandesgericht Köln neu entscheiden - bei ihm lag der Fall ursprünglich. Der Inhaber von wetteronline.de darf anschließend seine Klage neu formulieren.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)