24. Januar 2014

Rückspiegel: Beschluss des Mutterschutzes vor 62 Jahren

In unserer Rubrik "Rückspiegel" schauen wir 62 Jahre zurück, auf eine Entscheidung im Bundestag, um Schwangere und Mütter zu schützen.

Am 24. Januar 1952 stimmten alle Abgeordneten für das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter. Es hatte darüber allerdings lange Auseinandersetzungen gegeben. 18 Ausschusssitzungen waren nötig gewesen, um vor allem konservative Politiker vom Mutterschutz zu überzeugen.

Die neuen Regeln garantierten angestellten Schwangeren, dass sie sechs Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt zu Hause bleiben konnten und trotzdem Geld bekamen. Und sie durften bis mehrere Monate nach der Geburt nicht entlassen werden.

Schon vorher, seit Ende des 19. Jahrhunderts, hatte es verschiedene Gesetze zum Schutz von werdenden Müttern gegeben. Die Bundestagsentscheidung 1952 vereinheitlichte diese einzelnen Regeln. Die Grundsätze des Mutterschutzes gelten bis heute. Die Frist für den Schutz nach der Geburt wurde auf acht Wochen verlängert.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)