27. Januar 2014
Weil sie per Streaming Pornos geschaut haben sollen, sollen hunderte Internetnutzer Abmahngebühren zahlen.
Die Abmahnungen wurden von einer Kanzlei verschickt mit der Begründung, die Nutzer hätten Urheberrechte verletzt. Dass die Abmahnungen überhaupt verschickt wurden, liegt auch am Landgericht Köln. Das hatte nämlich auf Anfrage der Kanzlei Nutzer-Adressen herausgegeben.
Über die Abmahnwelle wurde viel diskutiert, vor allem darüber, ob sie rechtens war. Das Landgericht Köln meint heute: Viele Adressen hätten nicht herausgegeben werden dürfen, weil es nur um Streaming ging. Die Kanzlei hätte aber angegeben, es gehe um Downloads. Das Gericht meint: Streaming ist nicht illegal.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)