28. Januar 2014

BVerfG: Deutsche Filmförderung ist verfassungsgemäß

Für Filme in Deutschland gibt es Geld vom Staat - von der Filmförderungsanstalt.

Das Geld für das Programm kommt aus Abgaben, die Kinobesitzer, Filmverleiher und Fernsehsender zahlen müssen. Große Kino-Ketten hatten gegen die Abgabe geklagt. Sie meinten, dass mit dem Geld oft Filme unterstützt werden, die im Kino keinen Erfolg haben.

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Filmförder-Abgabe der Kinos verfassungsgemäß ist - sie müssen als weiter zahlen.

Das Geld der Kinos macht etwa ein Drittel der gesamten Filmförderung in Deutschland aus. Wäre sie weggefallen, hätten Filmemacher jedes Jahr auf etwa 100 Millionen Euro verzichten müssen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)