29. Januar 2014
Ein Papagei hat weder einen Führerschein, noch mindestens drei Jahre Fahrpraxis.
Er taugt also nicht als Begleitperson für Führerscheinanfänger in Großbritannien. Die Polizei in West York hat sich beflissen gefühlt, dass noch einmal für alle klarzustellen. Einer 55-Jährigen war das womöglich nicht so bewusst - sie war als Fahranfängerin auf der Autobahn unterwegs und eigentlich verpflichtet, einen erfahrenen Beifahrer als Aufpasser mitzunehmen. Dabei war aber nur: Ihr Papagei.
Die Polizei hielt die Dame an und berichtet darüber jetzt auf Twitter, inklusive Bild des Vogels. In der Mitteilung heißt es nochmal zum Mitschreiben: Papageien sind nicht bevollmächtigt, Fahranfänger zu beaufsichtigen. Die erwischte Frau war allerdings außerdem zu schnell und hätte gar nicht auf der Autobahn unterwegs sein dürfen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)